A
(Fortsetzung)
Ihr Kind ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle in folgenden Situationen versichert:
- während des Aufenthaltes im Kindergarten
- auf dem direkten Hin- und Rückweg zum/vom Kindergarten
- auf Ausflügen/Exkursionen des Kindergartens
Aufsicht kann nicht per Vertrag oder Brief übertragen werden. Aus diesem Grund ist es unbedingt
erforderlich, dass Sie uns die Aufsicht persönlich übertragen. Das heißt in der Praxis: Sie begleiten Ihr
Kind bis in den Kindergarten und achten darauf, dass die jeweilige Erzieherin über die Anwesenheit Ihres
Kindes informiert ist. Gleiches gilt für die Abholphase.
Der Hin- und Rückweg der Kinder unterliegt der Aufsicht der Eltern. Während Veranstaltungen, Ausflügen
u. ä., die gemeinsam mit Eltern und Kindern durchgeführt werden, liegt die Aufsichtspflicht bei den
Erziehungsberechtigten.
Die Erzieherinnen entscheiden verantwortungsbewusst welchen Freiraum sie den Kindern zusprechen, immer
im Spannungsfeld zwischen Aufsicht und Erziehung zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Die Erzieherinnen
versichern sich immer wieder, dass die vermittelten und mit den Kindern besprochenen Regeln, eingehalten
werden.
Ausflüge und Exkursionen finden immer wieder statt. Entweder im Zusammenhang mit einem Projekt, zu
bestimmten Anlässen (z. B. Abschlussfahrt der Vorschulkinder) oder ganz einfach spontan in die nähere
Umgebung.
Wir haben ein großes Außengelände, in das wir oft mit Ihren Kindern gehen, auch bei nicht so schönem
Wetter. Im Sommer dürfen die Kinder draußen auch matschen und planschen.
Unser Außengelände wurde im Rahmen der "Gartenaktion 2006" unter Mithilfe der Eltern umgebaut und
zum Teil erneuert!
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