Bei Krankheiten Ihres Kindes möchten wir Sie um kurze telefonische Benachrichtigung bitten.
Bei ansteckenden Krankheiten (Kinderkrankheiten, Krankheiten, die unter das Bundesseuchengesetz
fallen, Läuse usw.) muss auf jeden Fall ein Arzt aufgesucht werden, bevor das Kind die Einrichtung
wieder besuchen darf. In schweren Fällen verlangen wir ein Attest vom behandelnden Arzt.
Auch im Fall von saisonbedingten Krankheiten wie Erkältungen, starkem Husten usw., sollte
sorgfältig bedacht werden, ob ein so geschwächtes Kind nicht besser zu Hause bleiben sollte.
Wir haben unser Betreuungsangebot erweitert!
Fotos
Tomte Tummetott (Gr. III) - Januar 2012
Neuigkeiten
Ab sofort ist unsere neue Webseite online aufrufbar.
April 2009
Dieser Webauftritt wird Zug um Zug weiter ausgebaut. Wir würden uns freuen,
wenn Sie regelmäßig mal wieder vorbeischauen.
Die Änderungshistorie können Sie hier
einsehen. Anregungen und Vorschläge nehmen wir natürlich gerne entgegen.