Bei Krankheiten Ihres Kindes möchten wir Sie um kurze telefonische Benachrichtigung bitten.
Bei ansteckenden Krankheiten (Kinderkrankheiten, Krankheiten, die unter das Bundesseuchengesetz
fallen, Läuse usw.) muss auf jeden Fall ein Arzt aufgesucht werden, bevor das Kind die Einrichtung
wieder besuchen darf. In schweren Fällen verlangen wir ein Attest vom behandelnden Arzt.
Auch im Fall von saisonbedingten Krankheiten wie Erkältungen, starkem Husten usw., sollte
sorgfältig bedacht werden, ob ein so geschwächtes Kind nicht besser zu Hause bleiben sollte.