Notbetreuung

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Corona - Notbetreuung

Angebot in Kindertagesstätten

Verlängerung des Lockdown bis 17. Januar 2021 und Angebot der Notbetreuung für Kinder

In der Zeit von 16. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird eine Notbetreuung angeboten. Die Betreuung erfolgt weiterhin in der bisherigen Einrichtung. Eltern von Kindern, die keine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, sollten sich an Ihren Träger wenden. Allgemeine Voraussetzungen: Eine Notbetreuung für Kinder kann angeboten werden, wenn

beide Erziehungsberechtigte oder berufstätige Alleinerziehende am Arbeitsplatz, vor Ort oder im Homeoffice, unabkömmlich sind und

dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Wenn Sie ein Notbetreuungsangebot benötigen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Ein Nachweis durch den Arbeitgeber (Unabkömmlichkeitsbescheinigung) ist nicht erforderlich. Bitte füllen Sie nur die Selbsterklärung aus. Hinweise zur Notbetreuung:

Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen der Kindertageseinrichtungen sowie an Sonn- und Feiertagen wie auch am Wochenende.

Die Betreuung findet im bisherigen gebuchten Umfang und zu den seither bekannten Öffnungszeiten statt.

Die Essensverpflegung erfolgt wie bisher über einen Lieferanten

Für die Notbetreuung kann es aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus betrieblichen Gründen (z. B. Personalmangel) zu Einschränkungen kommen.

Die Regelungen des Landes gelten aktuell bis 17. Januar. Wir informieren Sie, sobald neue Regelungen über diesen Zeitpunkt hinaus

bezüglich der (Not-)Betreuung in Kindertageseinrichtungen vorliegen.

Die Antragsunterlagen (Anmeldeformular und Selbsterklärung) geben Sie bitte in Ihrer Kindertageseinrichtung ab.

Bitte beachten Sie, dass für Kinder ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt, die

in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder

sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder

typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Gebührenregelung für die städtischen Kindertageseinrichtungen:

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung vom 16. Dezember bis 17. Januar werden die bereits veranlagten monatlichen Betreuungsgebühren für die gebuchten Betreuungszeiten erhoben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kindertageseinrichtungen unter Telefon 07151 5001-2813 oder an die jeweilige Einrichtungsleitung.